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Werkstätten

Alle unsere Werkstattstandorte im Kreis Gütersloh sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen nach § 136 ff Sozialgesetzbuch (SGB) IX. wertkreis Gütersloh ist hier auch in der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG:WfbM) organisiert.

Was ist eine WfbM eigentlich?

Die Werkstatt für behinderte Menschen ist nach deutschem Recht eine Einrichtung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben („Berufliche Rehabilitation“) bzw. Integration. Es gibt für die Werkstätten drei wichtige gesetzliche Grundlagen: das SGB IX (9. Sozialgesetzbuch), die Werkstättenverordnung (WVO) und die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).

Wer arbeitet in einer WfbM?

In eine Werkstatt für behinderte Menschen sollen zum Zweck der beruflichen Rehabilitation bzw. als Eingliederungshilfe Menschen als Beschäftigte aufgenommen werden, die ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Besonderheiten wegen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können. Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen Werkstattplatz.

Aufnahmevoraussetzung ist die Bescheinigung, dass bei denjenigen, die in einer WfbM beschäftigt werden sollen, eine Erwerbsminderung bzw. eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Beschäftigte in einer WfbM gelten sozialrechtlich nicht als Arbeitnehmer. Sie haben einen arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus.

Was sind unsere Aufgaben?

Unsere Aufgaben sind in § 136 des SGB IX beschrieben.

Demnach muss eine WfbM eine „angemessene berufliche Bildung“ anbieten. Die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der dort beschäftigten Menschen soll erhalten, entwickelt, erhöht oder wiedergewonnen werden, wobei gleichzeitig auch deren Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht werden soll (§ 136 SGB IX). Außerdem hat die Werkstatt auch eine Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenen Arbeitsentgelt anzubieten. Das Entgelt errechnet sich aus den hier erzielten Arbeitsergebnissen.

Die Werkstatt soll auch den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen fördern.

Außerdem soll die Werkstatt nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden und dem dort Beschäftigten im Arbeitsbereich ein Entgelt zahlen. Dies beinhaltet, dass die Werkstatt auch gewerbliche und private Kunden, die Waren und Dienstleistungen bei ihr anfordern, zufriedenstellen muss, um einen entsprechenden Umsatz zu gewährleisten. Das auszuzahlende Entgelt wird aus dem Arbeitsergebnis nach Abzug einer Lohnrücklage und einer Investitionsrücklage gebildet.

Was ist unser Auftrag?

Unser Hauptauftrag  ist die Reha- und Integrationsaufgabe, die „Teilhabe am Arbeitsleben“ für Menschen mit Behinderung. Werkstätten sind in ihren Produktionsbereichen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen organisiert und sollen wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anstreben, um den Beschäftigten im Arbeitsbereich ein Arbeitsentgelt zahlen zu können. Für das Selbstwertgefühl der Beschäftigten ist mit entscheidend, dass sie eine ökonomisch sinnvolle und effiziente Arbeit übernehmen.